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Eine gesicherte Finanzierung für eine nachhaltige Pflege

Seit Jahrzehnten ist ein Anstieg der Kosten in der Krankenversicherung und im gesamten Gesundheitswesen zu beobachten. Die Entwicklung dieser Kosten und der Krankenkassenprämien stellen eine grosse Herausforderung dar.

Die Kosten der ambulanten Pflege wachsen seit Jahren – im Vergleich zu anderen Bereichen der Gesundheitsversorgung sogar etwas stärker. Betrachtet man den Anteil der Kosten der Spitex-Organisationen an den Kosten der Gesundheitsversorgung insgesamt oder der obligatorischen Krankenpflegeversicherung, ist der Effekt jedoch zu relativieren:

  • 2020 verursachte das Gesundheitswesen Gesamtkosten in der Höhe von CHF 83,3 Mia. Davon machten Spitex-Leistungen 2,1% der Kosten aus. Zum Vergleich: Krankenhäuser 37,1%, Ärztepraxen und ambulante Zentren 14,4%, Pflegeheime 12,9%, medizinische Labors 1,2% .[1]
  • In der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) machen Spitex-Leistungen 2020 3,1% der Ausgaben aus .[2]

Die Kostenzunahme ist von verschiedenen beinflussbaren und nicht beeinflussbaren Faktoren abhängig:

  • Demografische Entwicklung
    Die demografische Entwicklung stellt den wichtigsten nicht beeinflussbaren Treiber dar.

Das Wachstum der Bevölkerungsgruppe der 65-Jährigen und Älteren ist in den vergangenen Jahrzahnten laufend angestiegen. Das Bundesamt für Statistik (BFS) hält fest, dass im Jahr 2020 auf 100 Erwerbspersonen im Alter von 20 bis 64 Jahren 36 Personen ab 65 Jahren gezählt wurden. Dieses Verhältnis wird sich bis 2050 auf 53 erhöhen und somit um das 1,5-fache ansteigen. (durchschnittliches Referenzszenario des Bundesamts für Statistik). Dieser starke Anstieg widerspiegelt die Alterung der Bevölkerung. Aufgrund des demografischen Wandels ist auch vermehrt mit wachsender Multi- und Komorbidität zu rechnen.

  • Ambulant vor stationär
    Seit Jahren wird der Grundsatz «ambulant vor stationär» vorangetrieben. Es ist der Wunsch vieler pflegebedürftiger Menschen, möglichst lange in den eigenen vier Wänden zu leben. Ambulante Dienstleistungen unterstützen dieses Anliegen, so dass diese Personen in ihrem gewohnten Umfeld so lange wie möglich und so abhängig wie nötig leben können.

Mit der gezielten Umsetzung dieses Grundsatzes sollen stationäre Strukturen entlastet und insgesamt Einsparungen erzielt werden. Nachdem der Grundsatz in der Altersversorgung bereits länger Einzug gehalten hat, wirken sich spätestens seit der Einführung der neuen Spitalfinanzierung mit der Einführung der DRG-Fallpauschalen auch die kürzere Aufenthaltsdauer in Spitälern und psychiatrischen Kliniken auf die ambulante Pflege aus. Die Spitex kommt auch bei der Nachbetreuung von ambulanten und stationären Eingriffen zum Einsatz. Es ist davon auszugehen, dass die Aufenthaltsdauer im Spital in den nächsten Jahren weiter abnehmen wird beziehungsweise die Spitaleintritte insgesamt abnehmen aufgrund der Ambulantisierung.

Spezialisierung
Die zunehmende Verlagerung in den ambulanten Bereich aber auch die sich verändernden Bedürfnisse der Menschen führen zu weiteren Kostensteigerungen bei der Spitex. Die Spitex-Organisationen bieten zunehmend auch Palliative Care, Onkologiepflege, Demenzbetreuung, Kinderspitex, Psychiatriepflege, Notfall-Spitex, 7 X 24h-Dienste und Wundpflege an. Tag für Tag steht dafür schweizweit qualifiziertes und kompetentes Personal im Einsatz. Die Spitex-Mitarbeitende verfügen über vertieftes Fachwissen und langjährige Erfahrung.

Kostendeckende Vergütung

Dies ist nicht ohne entsprechende Kosten umzusetzen, welche gedeckt werden müssen. Und zwar in einem ausreichenden Mass, so dass die Spitex auch in Zukunft und insbesondere in Zeiten des Fachkräftemangels die Leistungen zugunsten der Klientinnen und Klienten zuhause erbringen kann und dabei den Mitarbeitenden zeitgemässe Rahmen- und Arbeitsbedingungen bieten kann. Dies bedeutet auch, dass die Teuerung durch die Finanzierer abgegolten werden muss und Massnahmen zum Erhalt des Fachkräftebedarfs finanziert sein müssen.

Dafür setzt sich Spitex Schweiz auf verschiedenen Ebenen ein.

  • Umsetzung der Pflegeinitiative

Volk und Stände haben am 28. November 2021 die Pflegeinitiative angenommen. Spitex Schweiz unterstützt das Anliegen, die Pflege zu stärken. Gemäss Bundesrat soll dies in zwei Etappen erfolgen.

Die Etappe 1 umfasst eine Ausbildungsoffensive von Bund und Kantonen, für die während acht Jahren bis zu einer Milliarde Franken vorgesehen sind. Ausserdem sollen Pflegefachpersonen zudem bestimmte Leistungen direkt zulasten der Sozialversicherungen abrechnen können. Diese Vorlage wurde in einem sehr raschen Verfahren am 16. Dezember 2022 durch das Parlament verabschiedet, in einem nächsten Schritt geht es um die Umsetzungsbestimmungen auf Verordnungsstufe. Die Kantone sind darüber hinaus gefordert, ihrerseits die kantonalen Gesetze so anzupassen, dass eine rasche Umsetzung möglich ist.

Die Etappe 2 soll gemäss Bundesrat ein neues Gesetz über die anforderungsgerechten Arbeitsbedingungen in der Pflege beinhalten. Die Vernehmlassung dazu ist für Frühling 2024 geplant. Danach folgt das ordentliche parlamentarische Verfahren.

  • Einheitliche Finanzierung

Das Schweizer Stimmvolk hat der «einheitlichen Finanzierung im Gesundheitswesen»  zugestimmt. Künfig werden Fehlanreize behoben sein, da alle Gesundheitsleistungen einheitlich finanziert werden. Die einheitliche Finanzierung der ambulanten und stationären Behandlungen werden ab 2028 umgesetzt, in der Pflege ab 2032.

Die Kantone werden neu für mindestens 26,9 Prozent und die Kassen für höchstens 73,1 Prozent der Kosten aufkommen. Und zwar unabhängig davon, ob die Leistung ambulant erbracht wird oder stationär.

  • Umfassende Vergütung von Leistungen in komplexen Situationen und am Lebensende

Komplexe Pflegesituationen erfordern in der Regel besser ausgebildetes Personal. Hinzu kommt, dass in diesen Situationen die Betreuung meist einen wichtigen Stellenwert erhält und teilweise kaum von der Pflege zu trennen ist. Aus diesen Gründen sind beispielsweise Leistungen in der Palliativpflege, Demenzpflege oder Psychiatriepflege häufig unterfinanziert. Obwohl der Bund dies bereits früh erkannt hat und nationale Strategien resp. nationale Plattformen gegründet hat, gibt es hier immer noch lediglich ungenügende Lösungen.

  • Massnahmen zur Kostendämpfung

In den vergangenen Jahren lancierten Bund und Parlament verschiedene Vorschläge, wie der Kostenanstieg in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung gebremst werden kann. Unnötige Kostenanstiege sind zu vermeiden, jedoch müssen Kostendämpfungsmassnahmen Rücksicht nehmen auf gewollte Änderungen, z.B. durch den Grundsatz ambulant vor stationär. Zudem dürfen solche Massnahmen nicht rein kostengetrieben sein, sondern müssen zwingend auch Versorgungsqualität und Zugänglichkeit berücksichtigen.

  • Betreuung

Mit den sich verändernden sozialen Strukturen – immer mehr Personen leben allein, die Mobilität vergrössert die geografischen Distanzen innerhalb der Familien – wird auch die Betreuung immer wichtiger. Es ist wichtig, dass Betreuungsleistungen so finanziert werden, dass der Zugang für alle gewährleistet ist und damit dazu beigetragen werden kann, dass frühzeitige Eintritte in stationäre Einrichtungen hinausgezögert werden können.

 

 

1] Quelle: BFS, Kosten des Gesundheitswesens nach Leistungserbringern, T14.05.01.02 https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/gesundheit/kosten-finanzierung/kosten.html

[2] Quelle: BAG, Monitoring der Krankenversicherungs-Kostenentwicklung, T2.17 https://www.bag.admin.ch/dam/bag/de/dokumente/kuv-aufsicht/stat/publications-aos/statkv2020pdf.pdf.download.pdf/STATKV2020_DE_2022.pdf

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