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Anerkennungsverfahren für Bildungsanbieter von Kursen in Pflegehilfe 

Spitex-Organisationen können Pflegehelferinnen und Pflegehelfer für die Erbringung von Tätigkeiten der Grundpflege (KLV-C-Leistungen) einsetzen. Dafür müssen die Pflegehelferinnen und Pflegehelfer einen Kurs in Pflegehilfe absolviert haben, der entweder durch das Schweizerische Rote Kreuz SRK oder einen anderen anerkannten Bildungsanbieter durchgeführt wird.

Dies ist so im Anhang «Fachpersonal» der Administrativverträge der Spitex-Verbände mit den Krankenversicherern festgehalten. Für die Anerkennung der Kurse in Pflegehilfe, welche ausserhalb des SRK angeboten werden und sich an Personen richten, welche zukünftig für Spitex-Organisationen oder in Langzeitinstitutionen, Spitälern und Kliniken arbeiten werden, ist OdASanté zuständig.
 

OdASanté sorgt dafür, dass anerkannte Abschlüsse eine Grundlage für weiterführende Qualifikationen bieten. OdASanté trägt wesentlich dazu bei, die Qualität von Ausbildungen zu sichern. 
 

Die Liste der anerkannten Kurse ist neu auf der Website von OdASanté unter «Bildungsangebote in den Regionen» aufgeführt. 

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